Private Videoüberwachung: Was ist erlaubt und was nicht?

Überwachungskameras sind nichts Neues. Sie stehen da, wo erhöhte Sicherheit gefragt ist oder wo Geschäfte die langen Finger einiger weniger Kunden fürchten. Mit dem Einzug der Smart Home-Technologie werden Kamerasysteme aber auch zunehmend üblicher für Privatpersonen. Sogar in der Fernsehwerbung wird mittlerweile für solche Kameras geworben, über die man auch aus der Ferne mit dem Paketboten kommunizieren oder Unbefugte von der Tür verscheuchen kann.

Doch auch wenn die Werbung einem den bedenkenlosen Einsatz der Überwachungskameras suggeriert: Wie sieht es rechtlich aus? Können wir Überwachungskameras einfach an unserem Haus anbringen? Und wie sieht es im Falle von Wohneigentum aus?

Warum eigentlich eine Überwachungskamera?

Videoüberwachung hat mehrere Vorteile. Beworben wird vor allem der Einsatz gegen akute Eindringlinge oder die Kommunikation mit Paketdiensten. Je nach verwendeter Technologie bekommt ihr nämlich per Smartphone Bescheid, wenn sich jemand auf eurem Grundstück befindet oder könnt ihn sogar per App reinlassen.

Nicht unerheblich ist auch der abschreckende Aspekt einer Überwachungskamera. Zwar decken Kameras nur eine begrenzte Fläche ab, doch dass jemand sein Haus sichtlich überwacht, schreckt Einbrecher an sich schon ab. Daher gibt es auch Kamera-Attrappen, die keinerlei Funktion besitzen. Sie halten Einbrecher allein durch ihre Präsenz fern.

Darf ich mein Haus von außen überwachen?

Grundsätzlich dürft ihr Überwachungskameras nutzen, um euer eigenes Haus und Grundstück zu überwachen. Wer auf Nummer sicher gehen will, greift dabei am besten zu fest installierten Kameras. Diese haben zwar einen kleineren Radius, doch die Nachbarn haben weniger Angst, dass sich die Kamera auf deren Haus richten könnte – was zudem auch rechtswidrig wäre.

Die Kamera sollte außerdem nicht auf öffentliche Wege und andere Bereiche gelenkt sein, die öffentlich genutzt werden. Nur in Einzelfällen sind Überwachungen über das eigene Grundstück hinaus erlaubt. Für solche Sonderfälle solltet ihr euch aber stets rechtlich absichern, bevor ihr die Kamera auf gut Glück anbringt.

Kameras müssen zudem als solche auch erkennbar sein. Um sicher zu gehen, dass Personen im vollen Bewusstsein einen überwachten Bereich betreten, bietet sich auch ein Hinweis am Eingang zum Grundstück an.

Für Kameraattrappen gilt übrigens der gleiche rechtliche Rahmen, wie für funktionstüchtige Kameras. Wo eine Kamera also verboten ist, dürft ihr ebenfalls keine Attrappe aufstellen.

Überwachungskameras bei Eigentumswohnungen zulässig?

Die Außenüberwachung von Eigentumswohnungen ist deutlich schwieriger. Der überwachte Bereich ist in den seltensten Fällen Privatgrund. Die Persönlichkeitsrechte sind damit schnell verletzt. Wurde die Wohnanlage vermehrt Ziel von Einbruch und Sachbeschädigung, kann das Interesse des Eigentümers allerdings überwiegen. Auch hier solltet ihr euch im Vorfeld rechtlich absichern. Am besten sprecht ihr im Vorfeld auch mit den Nachbarn, da diese nicht immer erfreut auf Überwachungskameras reagieren.

Innenüberwachung zur Kontrolle von Putzfrau oder Babysitter

Wenn die Außenüberwachung des eigenen Grund und Bodens erlaubt ist, dürfte eine Videoüberwachung des Wohnraumes selbst eigentlich kein Problem sein. Ganz so einfach ist es dann aber doch nicht.

Die heimliche Überwachung von Ehepartner, Kinder oder auch Babysitter und Haushaltshilfen ist generell untersagt. Dies verstößt gegen das Recht auf informelle Selbstbestimmung. Auch die Nutzung festinstallierter Kameras zur Überwachung von Babysittern muss in vertraglicher Übereinkunft stattfinden.

Darüber hinaus hat natürlich jeder das Recht, seinen privaten Wohnraum zu überwachen.


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